Die Richtlinien für den Geschichtsunterricht im 5. Schuljahr sind im "Amtsblatt" Nr. 3, März 1949, Seite 79 ff. Ziffer 39, erschienen. Methodische Hinweise hierzu siehe in "Hessische Beiträge zur Schulreform", 3. Reihe, Heft 3
Die nationalen Bildungsstandards können auf den Webseiten der geograph. Fachverbände (z.B. www.geographie.de/hgd) als PDF-Dokument heruntergeladen werden
"Der hier vorgelegte Entwurf ist in "Allgemeine Richtlinien für den politischen Unterricht" und in "Spezielle Richtlinien für den politischen Unterricht" eingeteilt. Der allgemeine Teil erhebt pinzipiellen Anspruch auf Gültigkeit für alle Schulstufen von der Grundstufe (Grundschule) bis zur Kollegstufe (Kollegschule). Von den Speziellen Richtlinien wird zunächst ein erster Teil vorgelegt, der sich auf die Klassen 9 und 10 bezieht. [...]" -- (Einführung)
RdErl. des Kultusministeriums vom 29.12.1978, II B 7.36/2-20/0 Nr. 6285/78. - In Kraft seit: 1. Februar 1979
Auf Grundlage der 1973 zur Erprobung eingeführten Empfehlungen für den Unterricht in der Realschule; enthält die vorlaufigen Empfehlungen für die Differenzierung in den Klassen 9 und 10 der Realschulen
Literaturverzeichnis: Seite 102 (Verzeichnis der fachwissenschaftlichen Literatur zu den Problemfeldern in einem Sonderheft erschienen)