Auf Grundlage der vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen hrsg. Richtlinien vom 8. März 1955. - Beitr. für Geschichte S. 89 - 98 entnommen aus: Lehr- und Arbeitsplan der Volksschule : Vorschläge für Stoffverteilung in den einzelnen Fächern des Volksschulunterrichtes. - Kein verbindl. Charakter
Gegenstandsbereiche in den Fächern Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde (Sozialkunde) für Klasse 5/6, 7 und 8/9 der Volksschule, Klasse 6-10 der Realschule, Klasse 5/6 der Orientierungsstufe und Klasse 5-12/13 des Gymnasiums