"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997, II C 4.36-25/2-2/97. - In Kraft seit: Schuljahr 1997/98; für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen von 1988 bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiterhin gültig. - Adressen und Literaturverz. S. 151 - 168
RdErl. des Kultusministers vom 16.6.1981, III A 2.36-20/0-507/81. - In Kraft seit: 1.2.1982 für die Jahrgangsstufe 11/II, Kap. 4, Lernerfolgsüberprüfung für die Jahrgangsstufen 11 und 12; für die Jahrgangsstufe 13 des Schuljahres 1981/82 gelten auslaufend die Regelungen zur Abiturprüfung von 1975/76, 1976/77 und 1977/78
Country of Use:
    Germany
    Hesse
Observations
"Dieses Veröffentlichungen werden im Auftrag des Hessisches Kultusministers herausgegeben; sie stellen jedoch keine verbindliche, amtliche Verlautbarung des Hessischen Kultusministers dar; sie wollen vielmehr die Diskussion um die behandelten Themen anregen und zur Weiterentwicklung des hessischen Schulwesens beitragen." (Seite II)
Für Fachleiter/Ausbildungsleiter im Bereich der Politischen Bildung, Fachbereichsleiter, Fachvorsteher sowie interessierte Lehrer und Referendare. - Die Entwürfe der Rahmenrichtlinien Gesellschaftslehre 1972 und 1973 konnten wegen ihres Umfangs nicht aufgenommen werden
Ergänzung der Bestimmungen zur Gestaltung der staatsbürgerlichen Unterweisung, die im Erlass "Richtlinien für den Unterricht an Gymnasien" vom 1.9.1952 - II E 3 - 14/1 Nr. 8987/52 (ABl. 1952, S. 130) noch zurückgestellt worden sind