"Für die nicht aufgeführten Fächer ‚Katholischer Religionsunterricht‘, ‚Evangelische Unterweisung‘, ‚Englische Sprache‘, ‚Werkarbeit‘, ‚Musische Bildung‘, ‚Leibeserziehung‘ und ‚Schreiben‘ wird auf die ‚Richtlinien‘ verwiesen." (Inhaltsverzeichnis)
"Der vorliegende Stoffverteilungsplan bildet mit dem 'Rahmenplan für den Unterricht in Volksschulen des Bezirks Münster' eine Einheit. [...] Der Plan will einer zu erwartenden Schulreform nicht vorgreifen und richtet sich daher im allgemeinen nach den vor 1933 geltenden Richtlinien. Für den Geschichtsunterricht gelten die 'Richtlinien für den Geschichtsunterricht an der Volks- und Mittelschule' vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. September 1947 (Amtliches Schulblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 6/7 Oktober/November 1947). Der Religionsunterricht richtet sich nach den Bestimmungen der kirchlichen Behörden." (Vorwort)
Mit Anschreiben an die Mitglieder des Arbeitskreises für den Geschichtsunterricht datiert vom 8. September 1952 mit einem Protokoll der Ergebnisse der Diskussion der Empfehlungen
Adressiert an: Studienleiter Dr. Hermann Block (Hamburg-Großflottbek), Mittelschulrektor Boeckh (Stuttgart-O.), Privatdozent Dr. Karl Bosl (München, Maximilians-Gymnasium), Professor Georg Eckert (Braunschweig, Kant-Hochschule), Oberstudienrat Dr. Anton Gail (Leverkusen-Küppersteg), Oberstudienrat Dr. Körner (Göttingen), Schulrat Müller (Berlin-Charlottenburg, Schulamt), Oberstudiendirektor Dr. Reiche (Meldorf Schleswig-Holstein), Oberstudienrätin Dr. Schroeder (Koblenz-Oberwerth), Regierungsrat Stoecker (Düsseldorf), Oberstudiendirektor Walburg (Bremen), Universitätsprofessor Dr. Petry (Mainz, Universität)
"Für die nicht aufgeführten Fächer ‚Katholischer Religionsunterricht‘, ‚Evangelische Unterweisung‘, ‚Englische Sprache‘, ‚Werkarbeit‘, ‚Musische Bildung‘, ‚Leibeserziehung‘ und ‚Schreiben‘ wird auf die ‚Richtlinien‘ verwiesen." (Inhaltsverzeichnis)
"Der hier vorgelegte Entwurf ist in "Allgemeine Richtlinien für den politischen Unterricht" und in "Spezielle Richtlinien für den politischen Unterricht" eingeteilt. Der allgemeine Teil erhebt pinzipiellen Anspruch auf Gültigkeit für alle Schulstufen von der Grundstufe (Grundschule) bis zur Kollegstufe (Kollegschule). Von den Speziellen Richtlinien wird zunächst ein erster Teil vorgelegt, der sich auf die Klassen 9 und 10 bezieht. [...]" -- (Einführung)