Mit den allgemeinen Lehrplanverordnungen für jede im Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über die Schulorganisation (Schulorganisationsgesetz) geregelte Schulart (BGBl. 1962/61. Stück vom 8. August 1962)
Enthält außerdem ab Seite 129: Religionsunterrichtsgesetz 1949 in der derzeit gültigen Fassung (unter Berücksichtigung der Novelle 1957 und 1962). Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen
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    Bremen
Observations
"Dennoch versuchen wir an dieser Schule nach gewissen Richtlinien zu arbeiten, die unserem Unterricht, auch im Urteil der Schüler, das Gepräge geben: [...]." -- (Punkt I. Grundsätzliches). - Die Schule wird namentlich nicht genannt. Von 1937 bis 1945 wurden die zum Abitur führenden höheren Schulen im Deutschen Reich überwiegend in Oberschulen umbenannt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Bezeichnung bis etwa 1956/57 beibehalten
Enthält außerdem drei Schreiben datiert Wiesbaden, 23. Oktober 1952/ 17. November 1952/ 9. Dez. 1952 zu Terminabsprachen und Tagesordnung, unterzeichnet von Dr. O.H. Müller, Ministeralrat im Hessischen Staatsministerium für Erziehung und Volksbildung