Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme "Orientierungsstufe in Niedersachsen", der Erprobungszeit und des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens
"Für die nicht aufgeführten Fächer ‚Katholischer Religionsunterricht‘, ‚Evangelische Unterweisung‘, ‚Englische Sprache‘, ‚Werkarbeit‘, ‚Musische Bildung‘, ‚Leibeserziehung‘ und ‚Schreiben‘ wird auf die ‚Richtlinien‘ verwiesen." (Inhaltsverzeichnis)