[Hauptbd.]. Komplette Ausführung (Ringordner mit den Einzelrichtlinien I - VI). - Mit Einzelrichtlinie VII, Deutsch, Erscheinen eingestellt. - Einzelrichtlinie VIII, Gemeinschaftskunde, IX, Musik/Kunst und X, Geschichte/Erdkunde, im Inhaltsverzeichnis als "in Vorbereitung" gekennzeichnet
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 17.3.1999 - 732.36-20/0-277/99. - In Kraft seit: 1. August 1999, beginnend mit der Jgst. 11. - Die bisherigen Richtlinien und Materialien zur Leistungsbewertung treten zum 1. August 2001 außer Kraft
RdErl. des Kultusministers vom 21.11.1977 - II A 6.70-20/0 - 3370/77. - Zsfassung der Allg. Richtlinien und der Richtlinien zu den einzelnen Fächern in H. 6001 der Schriftenreihe, Veröff. der Richtlinien und Beispielpläne in weiteren H. - Literaturverz. S. 160
RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989, II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für die Klasse 5, vom 1.8.1991 für alle Klassen. - Im Anh. ab S. 141: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 7 und 6. - Literaturverz. S. 124 - 137
"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Philosophie spätestens zur Abiturprüfung im Jahr 2010 umzusetzen." (Titelblatt)
Country of Use:
    Germany
    Berlin
Observations
Literaturangaben
Nach den Empfehlungen des Lehrplanausschusses des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands an die ständige Kultusministerkonferenz der westdeutschen Länder in enger Anlehnung an die hessischen Richtlinien für den Geschichtsunterricht und für den politischen Unterricht im Lande Hessen sowie dem früheren Lehrplan des Kreislehrervereins im Oberlahnkreis
"Bei der Schlußredaktion im Niedersächsischen Kultusministerium wurden die Ergebnisse des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens eingearbeitet."