Enthält außerdem: Ergänzungsheft, enthaltend den Lehrplan für das zweite bis vierte Jahr der Grundschule : vom 4. April 1922, Nr. 4729
Enthält außerdem: Erlaß des Kultministeriums an den Evangelischen und Katholischen Oberschulrat über den Lehrplan für die Volksschulen$dvom 26. Februar 1925, Nr. 2465, Amtsblatt des Württembergischen Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens (Kultusministeriums), Nr. 2.1925
An die Stelle des durch Ministerialerlaß vom 8. März 1907 eingeführten Lehrplans für die Volksschulen (zweite Ausgabe 1916) tritt der Lehrplan für das 5. bis 8. Schuljahr in Verbindung mit den Lehrplänen für das erste bis vierte Grundschuljahr, die schon mit Erlaß vom 21. März 1921 Nr. 3782 (A.Bl. S. 31) und vom 4. April 1922 Nr. 4729 (A.Bl. S. 61) veröffentlicht worden sind und weiterhin Geltung behalten