RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989, II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für die Klasse 5, vom 1.8.1991 für alle Klassen. - Im Anh. ab S. 141: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 7 und 6. - Literaturverz. S. 124 - 137
"Der vorliegende Stoffverteilungsplan bildet mit dem 'Rahmenplan für den Unterricht in Volksschulen des Bezirks Münster' eine Einheit. [...] Der Plan will einer zu erwartenden Schulreform nicht vorgreifen und richtet sich daher im allgemeinen nach den vor 1933 geltenden Richtlinien. Für den Geschichtsunterricht gelten die 'Richtlinien für den Geschichtsunterricht an der Volks- und Mittelschule' vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. September 1947 (Amtliches Schulblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 6/7 Oktober/November 1947). Der Religionsunterricht richtet sich nach den Bestimmungen der kirchlichen Behörden." (Vorwort)
Country of Use:
    Germany
    Saxony
Observations
"Das vorliegende Eckwertepapier richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsicht, der mit der Lehrerbildung betrauten Einrichtungen sowie der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung. Die Aussagen basieren auf den Positionen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Freistaates Sachsen und des Sächsisches Schulgesetzes. Das Eckwertepapier orientiert sich an grundlegenden fachdidaktischen Ansätzen der politischen Bildung. Es beinhaltet Vorgaben für die Gestaltung von Schule und Unterricht an allen Schularten und stellt einen verbindlichen Rahmen für die Weiterentwicklung der politischen Bildung an Sachsens Schulen dar." -- (Vorbemerkung)
Country of Use:
    Germany
    Berlin
Observations
Literaturangaben
Nach den Empfehlungen des Lehrplanausschusses des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands an die ständige Kultusministerkonferenz der westdeutschen Länder in enger Anlehnung an die hessischen Richtlinien für den Geschichtsunterricht und für den politischen Unterricht im Lande Hessen sowie dem früheren Lehrplan des Kreislehrervereins im Oberlahnkreis
Rderl. des Kultusministers vom 8.2.1993 - II C 1/3-36-20/0 Nr. 3327/92. - In Kraft seit: 1. August 1993. - "Die neuen Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe I des Gymnasiums lösen die "Vorläufigen Richtlinien" aus dem Jahre 1978 ab". - Im Anh. ab S. 173: Beispiele für fächerübergreifendes Arbeiten
Schematische Darstellung der zum Berichtsjahr bestehenden Formen des staatsbürgerlichen Unterrichts auf Grundlage der amtlichen Richtlinien bzw. Lehrplänen der einzelnen Länder