Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der "Bestandsaufnahme und Schulberatung in den Klassen 7-10 des Gymnasiums" sowie der Erprobungszeit und des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme "Orientierungsstufe in Niedersachsen", der Erprobungszeit und des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens
RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989, II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für die Klasse 5, vom 1.8.1991 für alle Klassen. - Im Anh. ab S. 141: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 7 und 6. - Literaturverz. S. 124 - 137