"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
Aus dem Vorw.: "Die neuen Richtlinien treten im Schuljahr 1963/64 an die Stelle der Richtlinien von 1952 und der Übergangsrichtlinien vom 27.3. und 11.4.1962"