Bei der Überarbeitung der Rahmenrichtlinien für das Fach Erdkunde wurden die Ergebnisse der Erprobungszeit, der Bestandsaufnahme Hauptschule und des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens eingearbeitet
"Nach der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) wird vom 1.8.2005 an das Fach „Politik-Wirtschaft“ ab dem Jahrgang 11 aufsteigend unterrichtet. In dem neuen Fach sollen politische und ökonomische Inhalte zu gleichen Anteilen „gemeinsam und verschieden“ vermittelt werden, d. h. sowohl unter Beachtung der spezifischen thematischen Strukturen und Erkenntnisweisen der beiden Disziplinen als auch unter Berücksichtigung der vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Politik und Wirtschaft. Bis zur Einführung eines Kerncurriculums Politik-Wirtschaft bilden die geltenden RRL Politik (aus dem Jahre 1994) weiterhin den allgemeinen curricularen Bezugsrahmen für den Unterricht." -- (Seite 1)
Country of Use:
    Germany
    Saarland
Observations
Seite 8: "Bis zur Einführung eines Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht und die evangelische Unterweisung sind die Lehrpläne an den Volksschulen verbindlich."
RdErl. des Kultusministers vom 21.11.1977 - II A 6.70-20/0 - 3370/77. - Zsfassung der Allg. Richtlinien und der Richtlinien zu den einzelnen Fächern in H. 6001 der Schriftenreihe, Veröff. der Richtlinien und Beispielpläne in weiteren H. - Literaturverz. S. 160
[Hauptbd.]. Komplette Ausführung (Ringordner mit den Einzelrichtlinien I - VI). - Mit Einzelrichtlinie VII, Deutsch, Erscheinen eingestellt. - Einzelrichtlinie VIII, Gemeinschaftskunde, IX, Musik/Kunst und X, Geschichte/Erdkunde, im Inhaltsverzeichnis als "in Vorbereitung" gekennzeichnet