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    Bavaria
Observations
Ausdr. der Online-Ressource. – Erzeugt aus: http://www.isb.bayern.de/isb/download.aspx?DownloadFileID=42f0c26ed8e8b03c68edfc402efbf47a
Die Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2003 in Kraft. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung über Richtlinien für die Umwelterziehung an den bayerischen Schulen vom 30. Mai 1990 Nr. II/8-S4402/7-8/50166 (KWMBl I 1990 S. 173) aufgehoben
"Mit dem Dritten Gesetz zu~ Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 1995 sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aächendeckende Einführung der Förderstufe an den Sekundarschulen unseres Landes zum Schuljahr 1997/98 geschaffen worden. Die neuen Rahmenrichtlinien liegen nunmehr vor. Zusätzlich gebe ich mit den Broschüren der Reihe „Richtlinien-Grundsätze-Anregungen" allen Lehrkräften Anregungen und Hinweise für ihre pädagogisch-schöpferische Arbeit in der Förderstufe." -- (Vorwort)
Ergänzende Literatur und Unterrichtsmaterialien: Seite 59-62. - Literatur- und Medienangaben
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme "Orientierungsstufe in Niedersachsen", der Erprobungszeit und des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens
Gegenstandsbereiche in den Fächern Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde (Sozialkunde) für Klasse 5/6, 7 und 8/9 der Volksschule, Klasse 6-10 der Realschule, Klasse 5/6 der Orientierungsstufe und Klasse 5-12/13 des Gymnasiums
Gegenstandsbereiche in den Fächern Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde (Sozialkunde) für Klasse 5/6, 7 und 8/9 der Volksschule, Klasse 6-10 der Realschule, Klasse 5/6 der Orientierungsstufe und Klasse 5-12/13 des Gymnasiums