Bei der Überarbeitung der Rahmenrichtlinien für das Fach Erdkunde wurden die Ergebnisse der Erprobungszeit, der Bestandsaufnahme Hauptschule und des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens eingearbeitet
Country of Use:
    Germany
    Saarland
Observations
Seite 8: "Bis zur Einführung eines Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht und die evangelische Unterweisung sind die Lehrpläne an den Volksschulen verbindlich."
RdErl. des Kultusministers vom 21.11.1977 - II A 6.70-20/0 - 3370/77. - Zsfassung der Allg. Richtlinien und der Richtlinien zu den einzelnen Fächern in H. 6001 der Schriftenreihe, Veröff. der Richtlinien und Beispielpläne in weiteren H. - Literaturverz. S. 160
[Hauptbd.]. Komplette Ausführung (Ringordner mit den Einzelrichtlinien I - VI). - Mit Einzelrichtlinie VII, Deutsch, Erscheinen eingestellt. - Einzelrichtlinie VIII, Gemeinschaftskunde, IX, Musik/Kunst und X, Geschichte/Erdkunde, im Inhaltsverzeichnis als "in Vorbereitung" gekennzeichnet
Abgedruckt in: Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen / hrsg in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten ; Jg. 1872, S. 586-597