Im Anh. ab S. 73: Vorschriften über die Aufnahmeprüfung an den Königlichen Schullehrer-Seminaren vom 15. Oktober 1872. Prüfungsordnung für Volksschullehrer vom 15. Oktober 1872 (Erste Lehrerprüfung)
Schematische Darstellung der zum Berichtsjahr bestehenden Formen des staatsbürgerlichen Unterrichts auf Grundlage der amtlichen Richtlinien bzw. Lehrplänen der einzelnen Länder
"Der hier vorgelegte Entwurf ist in "Allgemeine Richtlinien für den politischen Unterricht" und in "Spezielle Richtlinien für den politischen Unterricht" eingeteilt. Der allgemeine Teil erhebt pinzipiellen Anspruch auf Gültigkeit für alle Schulstufen von der Grundstufe (Grundschule) bis zur Kollegstufe (Kollegschule). Von den Speziellen Richtlinien wird zunächst ein erster Teil vorgelegt, der sich auf die Klassen 9 und 10 bezieht. [...]" -- (Einführung)
Mit den allgemeinen Lehrplanverordnungen für jede im Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über die Schulorganisation (Schulorganisationsgesetz) geregelte Schulart (BGBl. 1962/61. Stück vom 8. August 1962)
Enthält außerdem ab Seite 129: Religionsunterrichtsgesetz 1949 in der derzeit gültigen Fassung (unter Berücksichtigung der Novelle 1957 und 1962). Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen
Stundentafeln für folgende Fachrichtungen: administração e comércio, mecánica, electricidade, construcão civil, química, téxtil, formação feminina, artes visuais, agricultura
Country of Use:
    Germany
    Saxony
Observations
"Das vorliegende Eckwertepapier richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsicht, der mit der Lehrerbildung betrauten Einrichtungen sowie der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung. Die Aussagen basieren auf den Positionen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Freistaates Sachsen und des Sächsisches Schulgesetzes. Das Eckwertepapier orientiert sich an grundlegenden fachdidaktischen Ansätzen der politischen Bildung. Es beinhaltet Vorgaben für die Gestaltung von Schule und Unterricht an allen Schularten und stellt einen verbindlichen Rahmen für die Weiterentwicklung der politischen Bildung an Sachsens Schulen dar." -- (Vorbemerkung)
Schematische Darstellung der zum Berichtsjahr bestehenden Formen des staatsbürgerlichen Unterrichts auf Grundlage der amtlichen Richtlinien bzw. Lehrplänen der einzelnen Länder
RdErl. des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 7.7.2001 - 815.36-24/1-371/00. - Schulformen und Bildungsgänge übergreifende curriculare Grundlage für die Fächer der Politischen Bildung. - In Kraft seit: 1. August 2001. - Durch das System von Rahmenvorgabe und Lehrplänen werden die bisherigen "Richtlinien für den Politischen Unterricht" abgelöst