RdErl. des Kultusministeriums vom 20.8.1993, II B 2.36/2-20/0-798/93. - In Kraft seit: 1.8.1994 für die Jahrgangsstufe 5, verbindlich zum 1.8.1996 für alle Jahrgangsstufen; die Richtlinien von 1978 treten damit außer Kraft
"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Fächer Niederländisch, Polnisch, Tschechisch, Griechisch, Latein, Geographie, Geschichte, Kunst und Sport spätestens zur Abiturprüfung im Jahre 2008 umzusetzen"