"Der hier vorgelegte Entwurf ist in "Allgemeine Richtlinien für den politischen Unterricht" und in "Spezielle Richtlinien für den politischen Unterricht" eingeteilt. Der allgemeine Teil erhebt pinzipiellen Anspruch auf Gültigkeit für alle Schulstufen von der Grundstufe (Grundschule) bis zur Kollegstufe (Kollegschule). Von den Speziellen Richtlinien wird zunächst ein erster Teil vorgelegt, der sich auf die Klassen 9 und 10 bezieht. [...]" -- (Einführung)
Sekundarstufe 1 - Gymnasium; Empfehlungen für den bilingualen deutsch-französischen Sachfachunterricht, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 27.6.1997 II C 4.36-25/2-2/97, Gemeinsames Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Teil 1 Nr. 9/97
Aus dem Vorw.: "Die neuen Richtlinien treten im Schuljahr 1963/64 an die Stelle der Richtlinien von 1952 und der Übergangsrichtlinien vom 27.3. und 11.4.1962"
RdErl. des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 7.7.2001 - 815.36-24/1-371/00. - Schulformen und Bildungsgänge übergreifende curriculare Grundlage für die Fächer der Politischen Bildung. - In Kraft seit: 1. August 2001. - Durch das System von Rahmenvorgabe und Lehrplänen werden die bisherigen "Richtlinien für den Politischen Unterricht" abgelöst
RdErl. des Kultusministeriums vom 20.8.1993, II B 2.36/2-20/0-798/93. - In Kraft seit: 1.8.1994 für die Jahrgangsstufe 5, verbindlich zum 1.8.1996 für alle Jahrgangsstufen; die Richtlinien von 1978 treten damit außer Kraft