RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989, II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für die Klasse 5, vom 1.8.1991 für alle Klassen. - Im Anh. ab S. 141: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 5 und 6
"Die Richtlinien über "Englische Sprache" (S. 80) sind ein wörtlicher Abdruck des Stoffplans und der Bemerkungen zum Stoffplan, herausgegeben vom Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem 9. März 1948." -- (Seite 2)
Bei der Überarbeitung der Rahmenrichtlinien für das Fach Erdkunde wurden die Ergebnisse der Erprobungszeit, der Bestandsaufnahme Hauptschule und des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens eingearbeitet
Schulformen und Bildungsgänge übergreifende curriculare Grundlage für die Fächer der Politischen Bildung
RdErl. des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 7.7.2001 - 815.36-24/1-371/00 (ABl. NRW. 1 S. 206), BASS-Gliederungsnummer 15-04 Nr. 3