RdErl. d. Ministeriums fur Schule und Weiterbildung v. 14.11.1997, II C 4.36-2512-302197
Mit Anregungen für fachubergreifende Unterrichtsprojekte, in denen das Fach Russisch durch eine spezifisch russische Sicht auf historisch-politische Fragestellungen einen wichtigen Beitrag zu Interkulturellem Denken leisten kann
RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989, II B 2.36/1-20/0-700/89
In Kraft seit: 1.8.1989 für die Klasse 5, vom 1.8.1991 für alle Klassen. - Im Anh. ab S. 141: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 7 und 6. - Literaturverz. S. 124 - 137
RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989, II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für die Klasse 5, vom 1.8.1991 für alle Klassen. - Im Anh. ab S. 141: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 7 und 6. - Literaturverz. S. 124 - 137
Rderl. des Kultusministers vom 8.2.1993 - II C 1/3-36-20/0 Nr. 3327/92. - In Kraft seit: 1. August 1993. - "Die neuen Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe I des Gymnasiums lösen die "Vorläufigen Richtlinien" aus dem Jahre 1978 ab". - Im Anh. ab S. 173: Beispiele für fächerübergreifendes Arbeiten
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 17.3.1999 - 732.36-20/0-277/99. - In Kraft seit: 1. August 1999, beginnend mit der Jgst. 11. - Die bisherigen Richtlinien und Materialien zur Leistungsbewertung treten zum 1. August 2001 außer Kraft