"Die vorstehenden neuredigirten Schulgesetze, bestätigt durch das höchste Rescript vom 25. Junius dieses Jahres, werden zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. Braunschweig, am 2. Junius 1833. Die Schulephoren. Bode. Henke." -- (Seite 15)
"Der Inhalt des Beschlusses wird in die Lehrplanarbeit und die Lehrerfortbildung für die entsprechenden Fächer und somit auch in die Prüfung und Zulassung von Unterrichtsmaterialien und Schulbüchern für den Unterricht einfließen." - Seite 34