Auf Grundlage der vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen hrsg. Richtlinien vom 8. März 1955. - Beitr. für Geschichte S. 89 - 98 entnommen aus: Lehr- und Arbeitsplan der Volksschule : Vorschläge für Stoffverteilung in den einzelnen Fächern des Volksschulunterrichtes. - Kein verbindl. Charakter
Erlaß des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts über die Richtlinien für die Volksschule Nr. B 18909 vom 2. Mai 1940; auf Grund des Erlasses des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, der unter dem 28. März 1940 im Amtsblatt des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts (Nr. 9, S. 63) bekanntgegeben worden ist
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Observations
"Dennoch versuchen wir an dieser Schule nach gewissen Richtlinien zu arbeiten, die unserem Unterricht, auch im Urteil der Schüler, das Gepräge geben: [...]." -- (Punkt I. Grundsätzliches). - Die Schule wird namentlich nicht genannt. Von 1937 bis 1945 wurden die zum Abitur führenden höheren Schulen im Deutschen Reich überwiegend in Oberschulen umbenannt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Bezeichnung bis etwa 1956/57 beibehalten