RdErl. des Kultusministers vom 21.12.1983, III A 2.36-20/0-1623/83. - Nicht im Gemeinsamen Amtsbl. des Kultusministeriums und des Ministeriums für Wiss. und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen veröff
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.5.1998 - II C 4.36-25/3-22/98. - In Kraft seit: Schuljahr 1998/99 für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10
Ergänzung der Bestimmungen zur Gestaltung der staatsbürgerlichen Unterweisung, die im Erlass "Richtlinien für den Unterricht an Gymnasien" vom 1.9.1952 - II E 3 - 14/1 Nr. 8987/52 (ABl. 1952, S. 130) noch zurückgestellt worden sind
Die Richtlinien für den Geschichtsunterricht im 5. Schuljahr sind im "Amtsblatt" Nr. 3, März 1949, Seite 79 ff. Ziffer 39, erschienen. Methodische Hinweise hierzu siehe in "Hessische Beiträge zur Schulreform", 3. Reihe, Heft 3
Die nationalen Bildungsstandards können auf den Webseiten der geograph. Fachverbände (z.B. www.geographie.de/hgd) als PDF-Dokument heruntergeladen werden
"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Evangelische Religionslehre spätestens zur Abiturprüfung im Jahr 2010 umzusetzen" (Titelblatt)