"Der sogenannte Fuldaer Lehrplan (mit der Neufassung für die Grundschule vom Jahre 1932) bleibt im wesentlichen in Kraft. Eine grundlegende Neufassung des Lehrplans wird erst mit der endgültigen Regelung der Lehrbuchfrage, zumal mit der Einführung des neuen Katechismus, möglich. Darum wird im folgenden der Fuldaer Lehrplan verkürzt und nur an einigen Stellen überarbeitet wiedergegeben; er ist lediglich als Rahmenplan anzusetzen." -- (Vorbemerkung)
Umarbeitung und Erweiterung der im April 1962 hrsg. "Arbeitspläne für die Dortmunder Volksschulen" zur Begleitung des Hauptschulversuchs. - Für die Evangelische Unterweisung und für den Katholischen Religionsunterricht bleiben die Pläne der entsprechenden kirchlichen Stellen verbindlich
Rahmenlehrplannummer (für das Land Brandenburg): 202011.04
Der Rahmenlehrplan wurde in einem länderübergreifenden Projekt vom Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg (LISUM Bbg - Federführung) und dem Berliner Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) erarbeitet