"Der nachfolgende Plan für den schulischen und kirchlichen Religionsunterricht ist erwachsen aus dem Paderborner Kinderseelsorgestundenplan des Jahres 1942." -- (Geleitwort)
RdErl. des Kultusministers vom 28.7.1978, III A 1.36-20/0 Nr. 1516/78. - "Die Richtlinien für den Unterricht in der höheren Schule von 1963 werden für die Sekundarstufe I des Gymnasiums zum 1.2.1979 außer Kraft gesetzt"
Dargestellt an einem Kursabschnitt der Jahrgangsstufe 12.2. - Nicht im Gemeinsamen Amtsbl. des Kultusministers und des Ministers für Wiss. und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen veröff
Mit dem Heimatkundelehrplan von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für den 4. Schülerjahrgang von der 17. Unterrichtswoche an. - Schulfilmangaben. - Verl.-Nr. 775
Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Stoffpläne auf den Erlass vom 28. April 1959 - II E 1.36-20/0 Nr. 473/59, die Richtlinien auf den Erlass vom 8. März 1955 - II E 1 023/0 Tgb. Nr, 439/55
Erweiterte Ausgabe in Verbindung mit einem Stoffverteilungsplan, erschienen im Verl. Martin Heilmann, Gladbeck; Druck und Auslieferung Jakob Schmidt, Gelsenkirchen
Ab S. 43: Stoffplan für den Englischunterricht in Volksschulen, Stand 9. März 1948
Laut Vorwort zur 1. Auflage seitens der Militärregierung genehmigt