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    Germany
    Hamburg
Observations
Der gemeinsame Bildungsplan für die Haupt- und Realschule, Jahrgangsstufen 9 und 10 ist im Zusammenhang mit dem Bildungsplan Haupt- und Realschule, Jahrgangsstufen 5 bis 8 zu lesen
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen
Gilt im Schuljahr 2011/12 in der Jahrgangsstufe 6 der Stadtteilschule sowie in allen Klassen der Jahrgangsstufen 9 und 10 der Stadtteilschule, die bis zum Schuljahr 2009/10 an Integrierten Gesamtschulen unterrichtet wurden
"Nach § 9 des Schulgesetzes der Freien und Hansestadt Hamburg vom 9. Dezember 1966 ist der Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach." -- (Seite 3)