"Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils unter III. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Kap. VIII, Normallehrpläne für die Volksschulen des Herzogtumes Salzburg, (verlautbart mit Erlaß des k. k. Landesschulrates vom 3. November 1906, E. 3815, B.-Bl. Nr. 8 ex 1907)
Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
Die Wirtschaftsschule (Berufsfachschule) ist eine berufsvorbereitende Schule, die eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vermittelt; je nach Art umfasst sie die Jahrgangsstufen 7-10, 8-10 oder 10-11 (Abschluss: Mittlerer Schulabschluss)