SeriesKultus und Unterricht / C
2009,2 = Reihe K, Berufliche Schulen kaufmännischer Bereich ; Nr. 86 = Reihe L, Berufliche Schulen gewerblicher Bereich ; Nr. 117 = Reihe M, Berufliche Schulen, hauswirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und sozialpädagogischer Bereich ; Nr. 64
"Der nachstehende Lehrplan ist nach Maßgabe der ‚Anleitung‘ des Ministers vom 22. Oktober 1910 und des ‚Allgemeinen Lehrplans für die ländlichen Fortbildungsschulen im Regierungsbezirk Lüneburg‘ aufgestellt worden." (Vorwort)
"Als Anhalt für die Aufstellung und Umarbeitung von Lehrplänen nach den ministeriellen 'Bestimmungen über Einrichtung und Lehrpläne gewerblicher Fortbildungsschulen' vom 1. Juli 1911 empfohlen von den Herren Regierungspräsidenten zu Erfurt und Merseburg." -- (Titelblatt)
"Laut Beschluß der allgemeinen Lehrerkonferenz vom 1. Juni 1897 ist mit Bezugnahme auf den Konsistorial-Erlaß vom 4. Dezember 1896 (Amtsblatt X, 5020) in sämtlichen Schulgemeinden das vom Württ. evang. Schullehrerunterstützungsverein herausgegebene "Lesebuch für Fortbildungsschulen" für die Hand der Schüler einzuführen." (Seite 2)
Für das Fach Religion mit Verweis auf die Sonderlehrpläne der Religionsgemeinschaften. - In Rheinland-Pfalz ist beabsichtigt, die Pädagogien 6klassig zu machen, sodass die Aufnahme schon nach dem 7. Volksschuljahr erfolgen kann
Der Rahmenlehrplan gilt für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2018/19 in die Einführungsphase an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien eintreten und ab dem Schuljahr 2019/20 in die Qualifikationaphase der gymnasialen Oberstufe eintreten oder diese aus anderen Gründen beginnen