RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 06.04.2011 - 532 – 6.08.01.13 - 94570
"Für die Sekundarstufe I werden hiermit schulformübergreifend erstmalig Kernlehrpläne für die Fächer Orthodoxe Religionslehre und Syrisch-orthodoxe Religionslehre gemäß § 29 i.V.m. § 31 Abs. 2 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt."
Country of Use:
    Germany
    Hamburg
Observations
Der gemeinsame Bildungsplan für die Haupt- und Realschule, Jahrgangsstufen 9 und 10 ist im Zusammenhang mit dem Bildungsplan Haupt- und Realschule, Jahrgangsstufen 5 bis 8 zu lesen