"Als Anhalt für die Aufstellung und Umarbeitung von Lehrplänen nach den ministeriellen 'Bestimmungen über Einrichtung und Lehrpläne gewerblicher Fortbildungsschulen' vom 1. Juli 1911 empfohlen von den Herren Regierungspräsidenten zu Erfurt und Merseburg." -- (Titelblatt)
"[,,,] nach fast zehnjähriger praktischer Erprobung vorliegender Stoffverteilung in den Schulen der Kreise Worms und Gießen und nach zahlreichen, eingehenden Beratungen mit der Lehrerschaft [...]" zusammengestellt." -- (Vorwort)
Für das Fach Religion mit Verweis auf die Sonderlehrpläne der Religionsgemeinschaften. - In Rheinland-Pfalz ist beabsichtigt, die Pädagogien 6klassig zu machen, sodass die Aufnahme schon nach dem 7. Volksschuljahr erfolgen kann