Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen
Country of Use:
    Germany
    Hamburg
Observations
"Dieser Rahmenplan ist Teil des Bildungsplans der Sekundarstufe I der integrierten Gesamtschule. Die Behörde für Bildung und Sport hat mit Beschluss der Deputation vom 16.4.2003 die Erprobung des Bildungsplans beschlossen. Der Bildungsplan ist ab 1.8.2003 verbindliche Grundlage für den Unterricht und die Erziehung in der Sekundarstufe I. Der Bildungsplan besteht aus dem 'Bildungs- und Erziehungsauftrag' für das neunstufige Gymnasium, den Rahmenplänen der Fächer und dem Rahmenplan für die Aufgabengebiete (§ 5 Absatz 3 HmbSG)." -- (Seite 2)
Der Rahmenlehrplan gilt für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2018/19 in die Einführungsphase an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien eintreten und ab dem Schuljahr 2019/20 in die Qualifikationaphase der gymnasialen Oberstufe eintreten oder diese aus anderen Gründen beginnen
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
"Die besonderen Umstände in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 erfordern eine langfristige Strategie zur Sicherstellung zentraler Grundvorstellungen und Basiskompetenzen. Um die damit verbundene Fokussierung auf besonders relevante Kompetenzen und Inhalte zu ermöglichen, sind im oben genannten Curriculum einige Kompetenzen als optional gekennzeichnet." -- (Seite 1)
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 18.02.2011 - 532 - 6.08.01.13 - 94560. - In Kraft zum 1.08.2011 für die Klassen 5, 7 und 9 sowie zum 1.8.2012 auch für alle übrigen Klassen. - Zum 31.7.2011 bzw. 31.7.2012 tritt der RdErl. des KM vom 25.10.1984 - II B 5.36-20-26/8 Nr. 1747/84 - n.v., der die Nutzung der Gymnasial- und Hauptschullehrpläne für die Gesamtschule regelt, außer Kraft
"Der vorliegende Lehrplan baut auf dem Rahmenlehrplan für die Orientierungsstufe auf. Er übernimmt die Grundidee, gesellschaftswissenschaftliche Fragestellungen thematisch zu vernetzen und zu verknüpfen, ist kompetenzorientiert angelegt und legt die Grundlage für vertiefende Arbeit an gesellschaftlich relevanten Fragen im weiteren Bildungsprozess." -- (Vorwort)
Veränderungen im Fach Gesellschaftslehre zum Schuljahr 2022/23: In ihrer Regierungserklärung „Demokratie macht Schule“ stellte Ministerin Dr. Hubig Ende Januar 2019 u. a. die Pläne zur Stärkung des Sozialkundeunterrichts bzw. des Gesellschaftslehreunterrichts vor. Die Stundentafel für die Klassenstufen 5 bis 8 und 10 umfasst jeweils 30 Wochenstunden, für die Klassenstufe 9 umfasst sie 31 Wochenstunden (Stundenansatz vgl. Nr. 2.1 der VV). Realschule plus: Die Stundensumme im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich erhöht sich in den Klassenstufen 7-10 auf 16-17 Stunden und in der Summe in den Klassenstufen 5-10 auf 19-20 Stunden. Integrierte Gesamtschule: Die Stundensumme im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich erhöht sich in den Klassenstufen 7-10 auf 16 Stunden und in der Summe in den Klassenstufen 5-10 auf 20 Stunden