Wiederabdruck des durch die Ministerial-Verfügung vom 21. Mai 1870 eingeführten Normallehrplans, in dem druch die beiden Oberschulbehöhrden außer der Durchführung der im Jahre 1883 festgestellten Rechtschreibung einzelne Verbesserungen an Zahlen und Ausdrücken, insbesondere durch Entfernung von Fremdwörtern, vorgenommen und einige auf das Zeichnen und Turnwesen bezügliche Ergänzungen beigefügt wurden (vgl. Bekanntmachung vom 22. Juni 1892, Seite 1)
Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
Gleichzeitig werden von den "Richtlinien für die bayerischen Volksschulen" veröffentlicht mit Bekanntmachung vom 10. Juni 1966 (KMBl S. 181), die Richtlinien für die Fächer Naturkunde (S. 249), Naturlehre (S. 254) und Erdkunde (S. 233), soweit sie die 8. Jahrgangsstufe betreffen, außer Kraft gesetzt