RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989, II B 2.36/1-20/0-700/89
In Kraft seit: 1.8.1989 für die Klasse 5, vom 1.8.1991 für alle Klassen. - Im Anh. ab S. 141: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 7 und 6. - Literaturverz. S. 124 - 137
RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989, II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für die Klasse 5, vom 1.8.1991 für alle Klassen. - Im Anh. ab S. 141: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 5 und 6
RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989, II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für die Klasse 5, vom 1.8.1991 für alle Klassen. - Im Anh. ab S. 141: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 7 und 6. - Literaturverz. S. 124 - 137
RdErl. d. Kultusministers v. 21.11.1977 II A 6.70-20/0-3370/77. - Der Unterricht an Schulen für Lernbehinderte ist mit Beginn des Schuljahres 1978/79 an diesen Richtlinien zu orientieren
RdErl. des Kultusministers vom 14.7.1987 - IA 5.36-24/0-1124/87
"Die 1. Auflage der Richtlinien für den Politikunterricht erschien 1973, die 2. Auflage 1974. Die seit langem angekündigte 3. Auflage erscheint mit großem zeitlichen Abstand. Dies war möglich, weil bereits die 2. Auflage sich als ein weitgehend ausgereiftes Richtlinienwerk erwies. Die 3. Auflage ist eine konsequente Weiterentwicklung des bisherigen Richtlinienwerks." -- (Vorwort)
Überarbeitung 2001 unter dem Titel$aRahmenvorgabe Politische Bildung
Runderlaß des Kultusministers vom 8.2.1993 - II C 1/3-36-20/0 Nr. 3327/92. - In Kraft seit: 1. August 1993/1995; die "Vorläufigen Richtlinien" von 1978 treten damit außer Kraft