Sonderdruck aus: Österreich / Bundesministerium für Unterricht: Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht vom 15. Oktober 1955, Stück 10a
"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Für die Pflichtgegenstände Religion, Deutsch, Geografie (Wirtschaftsgeografie) sowie den Freigegenstand "Philosophischer Einführungsunterricht" s. Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1)
In allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie ist der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden. - Die Handelsakademie (HAK), die mit einer Reife- und Diplomprüfung nach 5-jährigem Schulbesuch abschließt, entspricht ISCED-Level 4A
BGBL. II Nr. 291, Jg. 2004, ausgegeben am 19. Juli 2004
"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."