Mit dem Heimatkundelehrplan von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für den 4. Schülerjahrgang von der 17. Unterrichtswoche an. - Schulfilmangaben. - Verl.-Nr. 775
Für den jahrgangsbezogenen und schulzweigübergreifenden Unterricht der Oberschule werden in den vorliegenden Curricularen Vorgaben für die Schuljahrgänge 5 und 6 die in den Kerncurricula der Hauptschule, Realschule und des Gymnasiums dargestellten Kompetenzanforderungen zusammengeführt
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
Fächer: Deutsch, Gemeinschaftskunde, Pädagogik, Psychologie, Jugendhilfe, Didaktik und Methodik mit Übungen, Kinder- und Jugendliteratur, Natur- und Sachkunde, Kunsterziehung/Werken/Gestalten, Musik/Rhythmik, Technische Mittler, Spiel, Sport
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen