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Der Bildungsplan besteht aus einem Teil A, dem "Bildungs- und Erziehungsauftrag" für das neunstufige Gymnasium, und einem Teil B, den Rahmenlehrplänen der Fächer (§ 4 HmbSG)
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"Dieser Rahmenplan ist Teil des Bildungsplans der Sekundarstufe I der Hauptschule und der Realschule. Die Behörde für Bildung und Sport hat mit Beschluss der Deputation vom 16.4.2003 die Erprobung des Bildungsplans beschlossen. Der Bildungsplan ist ab 1.8.2003 verbindliche Grundlage für den Unterricht und die Erziehung in der Sekundarstufe I. Der Bildungsplan besteht aus dem 'Bildungs- und Erziehungsauftrag' für die Hauptschule und die Realschule, den Rahmenplanen der Facher und dem Rahmenplan für die Aufgabengebiete (§ 5 Absatz 3 HmbSG)." -- (Seite 2)
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Der Bildungsplan besteht aus einem Teil A, dem "Bildungs- und Erziehungsauftrag" für das neunstufige Gymnasium, und einem Teil B, den Rahmenlehrplänen der Fächer (§ 4 HmbSG)
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Der gemeinsame Bildungsplan für die Haupt- und Realschule, Jahrgangsstufen 9 und 10 ist im Zusammenhang mit dem Bildungsplan Haupt- und Realschule, Jahrgangsstufen 5 bis 8 zu lesen