"The Basic Education Core Curriculum 2008 shall replace the Basic Education Curriculum 2001." -- Directive of the Ministry of Education No. OBEC 293/2551 (2008)
Zu den Bildungs- und Lehraufgaben der Volksoberschule: Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung der Schülerjahrgänge der 1. bis 4. Schulstufe ist auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr gegeben. Der Übertritt von Schülerinnen bzw. Schülern in Hauptschulen und in allgemein bildende höhere Schulen bedingt sehr veränderte Leistungssituationen, besonders im Zusammenhang mit den verschiedenen Organisationsformen der wenig gegliederten Schulen. Da die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Oberstufen der Volksschule sehr verschieden sind, wird die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes der einzelnen Pflichtgegenstände den Landesschulräten übertragen, wobei sich diese am Lehrplan der Hauptschule, Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung, zu orientieren haben