Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen
Titel der CD-ROM-Beilage: Bildungspläne der allgemein bildenden Schulen
Gleichzeitig treten der Bildungsplan für das Gymnasium der Normalform vom 4. Februar 1994 (Lehrplanheft 4/1994), soweit er nicht bereits durch den Bildungsplan für die Kursstufe des allgemein bildenden Gymnasiums vom 23. August 2001 (Lehrplanheft 3/2001) außer Kraft gesetzt worden ist, der Bildungsplan für das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang vom 15. September 2001 (Lehrplanheft 6/2001) sowie der Bildungsplan für die Kursstufe des allgemein bildenden Gymnasiums vom 23. August 2001 (Lehrplanheft 3/2001) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie jeweils letztmals für die Schülerinnen und Schüler gelten, die vor dem Schuljahr 2004/05 in die Klasse 5 eingetreten sind
Im Titel wurde das Wort "Realklassen" rot durchgestrichen und maschinenschriftlich "Sekundarklassen" ergänzt (Umbenennung gemäß Schulgesetz vom 27. April 1979)
"Laut Beschluß der allgemeinen Lehrerkonferenz vom 1. Juni 1897 ist mit Bezugnahme auf den Konsistorial-Erlaß vom 4. Dezember 1896 (Amtsblatt X, 5020) in sämtlichen Schulgemeinden das vom Württ. evang. Schullehrerunterstützungsverein herausgegebene "Lesebuch für Fortbildungsschulen" für die Hand der Schüler einzuführen." (Seite 2)