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Observations
"Diesem Haupt- und Realschullehrplan liegt im Kern der Lehrplanentwurf für die Hauptschule von 1984 zugrunde. Die Themen für beide Schulformen sind im wesentlichen gleich. Die besonderen Anforderungen an Realschüler werden bei gleichlautenden Themen in einer gesonderten Spalte aufgeführt." -- (Vorbemerkung Seite 3)
Gesonderte Realschullehrpläne gibt es nur für die Fremdsprachen und für Mathematik
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Der Bildungsplan besteht aus einem Teil A, dem "Bildungs- und Erziehungsauftrag" für das neunstufige Gymnasium, und einem Teil B, den Rahmenlehrplänen der Fächer (§ 4 HmbSG)
Der Bildungsplan tritt zum 1. August 2011 zunächst für die Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 in Kraft. Im Schuljahr 2012/13 gilt er dann in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 und im Schuljahr 2013/14 in den Jahrgangsstufen 5 bis 10