"Nach § 9 des Schulgesetzes der Freien und Hansestadt Hamburg vom 9. Dezember 1966 ist der Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach." -- (Seite 3)
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    Hamburg
Observations
Der Bildungsplan besteht aus einem Teil A, dem "Bildungs- und Erziehungsauftrag" für das neunstufige Gymnasium, und einem Teil B, den Rahmenlehrplänen der Fächer (§ 4 Absatz 3 HmbSG)
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Observations
Der gemeinsame Bildungsplan für die Haupt- und Realschule, Jahrgangsstufen 9 und 10 ist im Zusammenhang mit dem Bildungsplan Haupt- und Realschule, Jahrgangsstufen 5 bis 8 zu lesen