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Der Bildungsplan besteht aus einem Teil A, dem "Bildungs- und Erziehungsauftrag" für das neunstufige Gymnasium, und einem Teil B, den Rahmenlehrplänen der Fächer (§ 4 HmbSG)
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Dieser Rahmenplan ist Teil des Bildungsplans des achtstufigen Gymnasiums; er besteht aus dem „Bildungs- und Erziehungsauftrag“ für das achtstufige Gymnasium, den Rahmenplänen der Fächer und dem Rahmenplan für die Aufgabengebiete (§ 5 Absatz 3 HmbSG) für die Sekundarstufe I
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Dieser Rahmenlehrplan ist Teil des Bildungsplans für das Technische Gymnasium und orientiert sich am Rahmenlehrplan Gemeinschaftskunde/Bildungsplan Gymnasiale Oberstufe (2004); er besteht aus Teil A, Bildungs- und Erziehungsauftrag für das neunstufige Gymnasium, und Teil B, Rahmenlehrpläne der Fächer
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"Dieser Rahmenplan ist Teil des Bildungsplans der Sekundarstufe I der integrierten Gesamtschule. Die Behörde für Bildung und Sport hat mit Beschluss der Deputation vom 16.4.2003 die Erprobung des Bildungsplans beschlossen. Der Bildungsplan ist ab 1.8.2003 verbindliche Grundlage für den Unterricht und die Erziehung in der Sekundarstufe I. Der Bildungsplan besteht aus dem 'Bildungs- und Erziehungsauftrag' für das neunstufige Gymnasium, den Rahmenplänen der Fächer und dem Rahmenplan für die Aufgabengebiete (§ 5 Absatz 3 HmbSG)." -- (Seite 2)