Titel der CD-ROM-Beilage: Bildungspläne der allgemein bildenden Schulen
Gleichzeitig treten der Bildungsplan für das Gymnasium der Normalform vom 4. Februar 1994 (Lehrplanheft 4/1994), soweit er nicht bereits durch den Bildungsplan für die Kursstufe des allgemein bildenden Gymnasiums vom 23. August 2001 (Lehrplanheft 3/2001) außer Kraft gesetzt worden ist, der Bildungsplan für das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang vom 15. September 2001 (Lehrplanheft 6/2001) sowie der Bildungsplan für die Kursstufe des allgemein bildenden Gymnasiums vom 23. August 2001 (Lehrplanheft 3/2001) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie jeweils letztmals für die Schülerinnen und Schüler gelten, die vor dem Schuljahr 2004/05 in die Klasse 5 eingetreten sind
"Die Lehrpläne der einzelnen Fächer werden als Bildungsplan in jeweils einem Band für die Schularten Grundschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium zusammengefaßt und zu Beginn des Schuljahres 1984/85 in Kraft gesetzt und veröffentlicht"
Sonderdruck aus Geschichte in Wissenschaft und Unterricht, Zeitschrift des Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands, hrsg. von K. D. Erdmann und F. Messerschmidt, [Jg. 2], 1951, H. 9
SeriesKultus und Unterricht / C
2009,2 = Reihe K, Berufliche Schulen, kaufmännischer Bereich ; Nr. 88 = Reihe L, Berufliche Schulen gewerblicher Bereich ; Nr. 119 = Reihe M, Berufliche Schulen, hauswirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und sozialpädagogischer Bereich ; Nr. 67
Bekanntmachung Nr. U II 3110/91 vom 22. März 1966 auf Grundlage des Bildungsplans für die Volksschule vom 10. Januar 1958 und des Bildungsplans für das 9. Schuljahr der Volksschulen in Baden-Württemberg vom 14. März 1964
SeriesKultus und Unterricht / C
2008,2 = Reihe K, Berufliche Schulen, kaufmännischer Bereich ; Nr. 86 = Reihe L, Berufliche Schulen gewerblicher Bereich ; Nr. 117 = Reihe M, Berufliche Schulen, hauswirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und sozialpädagogischer Bereich ; Nr. 64