Dem Lehrplan vorgeschaltet: "Rundschreiben an alle Bezirkskonsistorien, Dechanten, Pfarrämter, Schulleitungen und das Diasporapfarramt betreffend den Religionslehrplan für die Volksschulen und die Unterstufe der Sekundarschulen" (Z.-S. 2395/1946) vom Landeskonsistorium der evang. Kirche A.B. in Rumänien, Hermannstadt, am 12. Oktober 1946 (Seite I-IV) und Hermannstadt, am 23. Januar 1947 (Seite V-VI)
Der MS-Lehrplan besteht aus verschiedenen Teilen: Allgemeiner Teil des Lehrplans bestehend aus dem allgemeinen Bildungsziel, den allgemeinen didaktischen Grundsätzen und den Grundsätzen zur Schul- und Unterrichtsplanung; Stundentafeln (für MS-Schwerpunkte und schulautonome Gestaltungsmöglichkeiten); Lehrpläne für den Religionsunterricht, die von den jeweiligen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen werden; Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, unterteilt in Pflichtgegenstände, verbindliche Übungen und Freigegenstände sowie unverbindliche Übungen und Förderunterricht
BGBl. II Nr. 185, Jg. 2012, ausgegeben am 30. Mai 2012