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Der Bildungsplan besteht aus einem Teil A, dem "Bildungs- und Erziehungsauftrag" für das neunstufige Gymnasium, und einem Teil B, den Rahmenlehrplänen der Fächer (§ 4 HmbSG). - Anpassung bzw. Überarbeitung des Rahmenplanes für Religion aus der gymnasialen Oberstufe an Wirtschaftsgymnasien
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Der Bildungsplan besteht aus einem Teil A, dem "Bildungs- und Erziehungsauftrag" für das neunstufige Gymnasium, und einem Teil B, den Rahmenlehrplänen der Fächer (§ 4 HmbSG)
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Diese Hinweise und Erläuterungen beziehen sich auf den Rahmenplan Gemeinschaftskunde, der Teil des Bildungsplans für die gymnasiale Oberstufe des neun- und siebenstufigen Gymnasiums, für die Oberstufe des Aufbaugymnasiums, für die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule und für das Abendgymnasium und das Hansakolleg ist
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Dieser Rahmenplan ist Teil des Bildungsplans für die gymnasiale Oberstufe des neun- und siebenstufigen Gymnasiums, für die Oberstufe des Aufbaugymnasiums, für die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule und für das Abendgymnasium und das Hansakolleg
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Der Rahmenplan Religion wird von der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (NEK) verantwortet. Er wurde am 21.2.2011 von der Gemischten Kommission Schule/Kirche verabschiedet