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Observations
"Dieser Rahmenplan ist Teil des Bildungsplans der Sekundarstufe I der integrierten Gesamtschule. Die Behörde für Bildung und Sport hat mit Beschluss der Deputation vom 16.4.2003 die Erprobung des Bildungsplans beschlossen. Der Bildungsplan ist ab 1.8.2003 verbindliche Grundlage für den Unterricht und die Erziehung in der Sekundarstufe I. Der Bildungsplan besteht aus dem 'Bildungs- und Erziehungsauftrag' für das neunstufige Gymnasium, den Rahmenplänen der Fächer und dem Rahmenplan für die Aufgabengebiete (§ 5 Absatz 3 HmbSG)." -- (Seite 2)
Schulformübergreifende Unterrichtsvorgaben – Sekundarstufe I; Richtlinien und Lehrpläne; Kernlehrplan Alevitische Religionslehre; RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 03.02.2012 - 532 – 608.01.13-103277
Für die Sekundarstufe I wird hiermit schulformübergreifend erstmalig ein Kernlehrplan für das Fach Alevitische Religionslehre gemäß § 29 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 2 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt