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Observations
Der Bildungsplan besteht aus einem Teil A, dem "Bildungs- und Erziehungsauftrag" für das neunstufige Gymnasium, und einem Teil B, den Rahmenlehrplänen der Fächer (§ 4 HmbSG)
Abgedruckt in: Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen / herausgegeben in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten ; Jg. 1892, No. 3, Seite 199-351