Edition:Entwurfsfassung Mai 2004 mit den verbindlichen curricularen Vorgaben für den Unterricht in der Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) der gymnasialen Oberstufe im Schuljahr 2004/2005, [Ausdruck der Online-Ressource, Stand: Mai 2004]
Enthält außerdem: 157. Verordnung: Lehrpläne für die Lehranstalt für gehobene Sozialberufe : Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher der Rahmenlehrplan der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe und der Lehrplan des einjährigen Vorbereitungslehrganges der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe erlassen wird
Der Abschluss an einer Schule für Sozialberufe (ohne Matura) entspricht ISCED-Level 3B
Der Abschluss an einer höheren Schule für Sozialpädagogik entspricht ISCED-Level 4B
BGBl. Nr. 156/157, Jg. 1963, 45. Stück, ausgegeben am 16. Juli 1963
Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
Gleichzeitig tritt der mit Bekanntmachung vom 30. April 1985 (KMBl I 1985 So.-Nr. 9, hier: S. 178) veröffentlichte Lehrplan für das Fach Geschichte für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 an integrierten Gesamtschulen außer Kraft
Country of Use:
    Germany
    Thuringia
Observations
"Die Thüringer Lehrpläne sind das Ergebnis der dritten Phase der Lehrplanentwicklung seit der Umgestaltung des Thüringer Erziehungs- und Bildungssystems 1990." -- (Vorwort)
"Die Lehrpläne der einzelnen Fächer werden als Bildungsplan in jeweils einem Band für die Schularten Grundschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium zusammengefaßt und zu Beginn des Schuljahres 1984/85 in Kraft gesetzt und veröffentlicht"