Aprobat: la sedinţa Consiliului Naţional pentru Curriculum, proces verbal nr. 11 din 30.04.2010, prin ordinul Ministerului Educaţiei nr. 331 din 12.05.2010
"Der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht wurde auf Wunsch des Erzbistums Vaduz aus dem Fachbereich Mensch und Umwelt herausgenommen und in einer separaten Broschüre und im Schulnetz veröffentlicht." -- (Einführung)
Der Lehrplan für das Fürstentum Liechtenstein stützt sich auf Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes (LGBl. 2001 Nr. 29) und auf die Verordnung über den Lehrplan für den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschulen (LGBl. 1999 Nr. 82, in der aktuellen Fassung). Die Überarbeitung des Lehrplanes erfolgte auf der Grundlage der internen Evaluation und der neuen Lektionentafel vom 8. Juli 2003 (LGBl. 2003 Nr. 164)
SeriesKultus und Unterricht / C
2008,2 = Reihe K, Berufliche Schulen, kaufmännischer Bereich ; Nr. 86 = Reihe L, Berufliche Schulen gewerblicher Bereich ; Nr. 117 = Reihe M, Berufliche Schulen, hauswirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und sozialpädagogischer Bereich ; Nr. 64
"Das Kerncurriculum dieses Rahmenlehrplans wurde in einem länderübergreifenden Projekt vom Berliner Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM), vom Landesinstitut für Schule und Ausbildung Mecklenburg-Vorpommern (L.I.S.A.) unter Berücksichtigung der jeweiligen landesspezifischen schulrechtlichen Bestimmungen erarbeitet. Die Kapitel Einführungsphase, Kurshalbjahre, Sonstige Regelungen sowie Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung wurden vom Berliner Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) erarbeitet. Das Kapitel Einführungsphase wurde 2010 vom Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) überarbeitet." - Impressum