Vorwort: "Wir bedanken uns bei dem Niedersächsischen Kultusministerium für die Genehmigung, die Nieder-sächsischen „Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Deutsch/Kommunikation in der Berufsschule und Berufsfachschule“ (in Kraft seit August 2008) in adaptierter Form für das Land Brandenburg als Unterrichtsvorgaben für das Fach “Deutsch, Deutsch/Kommunikation” für die Berufsschule und Be-rufsfachschule zu übernehmen."
Das Kerncurriculum dieses Rahmenlehrplans wurde in einem länderübergreifenden Projekt vom Berliner Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM), vom Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg (LISUM Bbg) und vom Landesinstitut für Schule und Ausbildung Mecklenburg-Vorpommern (L.I.S.A.) unter Berücksichtigung der jeweiligen landesspezifischen schulrechtlichen Bestimmungen erarbeitet
Der Rahmenlehrplan gilt für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2018/19 in die Einführungsphase an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien eintreten und ab dem Schuljahr 2019/20 in die Qualifikationaphase der gymnasialen Oberstufe eintreten oder diese aus anderen Gründen beginnen
Der Rahmenlehrplan gilt für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2018/19 in die Einführungsphase an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien eintreten und ab dem Schuljahr 2019/20 in die Qualifikationaphase der gymnasialen Oberstufe eintreten oder diese aus anderen Gründen beginnen
"Mit Beginn des Schuljahres 1993/94 werden im Land Brandenburg weitere Rahmenpläne für die demokratische Gestaltung von Unterricht und Schule in Primarstufe, Sekundarstufe 1 und Gymnasiale Oberstufe in Kraft gesetzt." -- (Vorwort)