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Erlaß vom 9.1.1961 - III/30 - 071/1
Empfehlungen an die Unterrichtsverwaltungen der Länder zur didaktischen und methodischen Gestaltung der Oberstufe des Gymnasiums im Sinne der Saarbrücker Rahmenvereinbarung - Beschluß der Kultusminister-Konferenz vom 28./29. September 1961: Seite 11-15
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"Dieses Veröffentlichungen werden im Auftrag des Hessisches Kultusministers herausgegeben; sie stellen jedoch keine verbindliche, amtliche Verlautbarung des Hessischen Kultusministers dar; sie wollen vielmehr die Diskussion um die behandelten Themen anregen und zur Weiterentwicklung des hessischen Schulwesens beitragen." (Seite II)
Für Fachleiter/Ausbildungsleiter im Bereich der Politischen Bildung, Fachbereichsleiter, Fachvorsteher sowie interessierte Lehrer und Referendare. - Die Entwürfe der Rahmenrichtlinien Gesellschaftslehre 1972 und 1973 konnten wegen ihres Umfangs nicht aufgenommen werden
Edition:Einundzwanzigste Verordnung über Rahmenpläne, vom 5. Dezember 1980, Sonderdruck "Amtsblatt des Hessischen Kultusministers", Jahrgang 33, Nr. 12, Ausgegeben zu Wiesbaden im Dezember 1980
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Die novellierten Oberstufenlehrpläne gelten für alle Schülerinnen und Schüler (G8 und G9), die zum Schuljahr 2010/11 in die Einführungsphase oder in die Qualifikationsphase eingetreten sind