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Observations
"Die hier vorliegenden Vorläufigen Lehrpläne sind das Ergebnis der zweiten Phase der Lehrplanerstellung im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Thüringer Bildungswesens. [...] Die Vorläufigen Lehrpläne sind zusammen mit den jeweiligen Stundentafeln die verbindliche Grundlage für den Unterricht in den Thüringer Schulen." -- (Vorwort)
An den Fachmittelschulen wird nach Lehrplänen unterrichtet, die vom Kanton erlassen oder genehmigt sind und sich auf die gesamtschweizerischen Rahmenlehrpläne der EDK abstützen
Französische Ausgabe unter dem Titel: Plan d’études cadre pour les écoles de culture générale
Der vorliegende Unterrichtsplan für den katholischen Religionsunterricht auf der Primarstufe löst jenen von 1991 ab. - Der neue Unterrichtsplan wurde von Regionaldekan Dr. Erich Häring im Mai 2004 genehmigt und wird auf das Schuljahr 2004/2005 in Kraft gesetzt
Erlaß des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts über die Richtlinien für die Volksschule Nr. B 18909 vom 2. Mai 1940; auf Grund des Erlasses des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, der unter dem 28. März 1940 im Amtsblatt des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts (Nr. 9, S. 63) bekanntgegeben worden ist